
Wahlanfechtung der NPD zurückgewiesen
Das Landesverwaltungsamt hat die Wahl von Dr. Viola Hahn (parteilos) zur Oberbürgermeisterin der Stadt Gera bestätigt. Die Rechtsaufsichtsbehörde wies die Wahlanfechtung der NPD zurück. Ein entsprechender Bescheid des Landesverwaltungsamtes traf heute im Geraer Rathaus ein. Der Stadtwahlausschuss hatte die Kandidatur des NPD-Kreisvorsitzenden Gordon Richter zur OB-Wahl nicht zugelassen. Begründet wurde das damit, dass Richter für das Amt des Oberbürgermeisters nicht wählbar sei, da er nicht die Gewähr dafür biete, dass er jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintritt.
Neben der NPD hatte auch die Geraer Rechtsanwältin Monika Hofmann (SPD) die OB-Wahl angefochten. Sie beanstandete einen anonymen Flyer im Wahlkampf. Ihre Wahlanfechtung war wegen fehlender rechtlicher Relevanz vom Landesverwaltungsamt zurückgewiesen worden. Sowohl Richter als auch Hofmann können jetzt noch Klage beim Verwaltungsgericht Gera einreichen. cd





















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