
Geldstrafe für überladenen Anhänger
Beamten der Verkehrspolizei Jena fiel am Samstag gegen 11:00 Uhr auf der A 4 Richtung Dresden, an der Raststätte Teufelstal Süd, ein Fahrzeuggespann auf, welches augenscheinlich die zulässige Anhängelast bei weitem überschritt. Bei dem Gespann handelte es sich um einen Pkw VW Golf mit Anhänger, der mit einem zweiten Pkw beladen war. Eine Prüfung ergab, dass eine Anhängelast von 1300 Kilogramm nicht überschritten werden durfte. Bei der Kontrolle wurde jedoch eine Anhängelast von 2087 kg festgestellt. Damit wurde die zulässige Anhängelast um 60,5 Prozent überschritten. Der 33-jährige Fahrer erhielt eine Anzeige und musste 400 Euro Sicherheitsleistung zahlen. Die Weiterfahrt mit dem Gespann wurde untersagt. mj





















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