
Geänderte Parkordnung im Magdelstieg
Wegen des Wasserrohrbruchs und der damit verbundenen einwöchigen Vollsperrung ist das Parken im Magdestieg vorrübergehend erlaubt. Denn für die Umleitung über die Ott-Schott-Straße mussten einzelne Abschnitte mit Halteverbot beschildert werden.
Die Parkerlaubnis auf dem Magdestieg gilt nur bis zum Ende der Vollsperrung. Die Halteverbote können je nach Baufortschritt täglich wieder aktiviert werden.
Die für die Johann-Friedrich-Straße angekündigte Sperrung wird verschoben, bis der Magdelstieg wieder frei befahrbar ist.






















Bedeckt