Partyauflösung wegen Ruhestörung

 

Partyauflösung wegen Ruhestörung

Am Donnerstag, kurz vor 2 Uhr, musste die Polizei eine Party mit ca. 30 Gästen in der Quergasse unterbrechen. Die Beamten wurden aufgrund von Beschwerdeanrufen zum Einsatzort gerufen und stellten dort erheblichen Lärm durch Musik und Unterhaltungen fest. Nach Einflussnahme auf den Veranstalter verließen sie die Wohnung wieder. Doch die Unruhe war schnell wieder hergestellt, sodass ein zweiter Einsatz erfolgen musste, der die Party beendete. Daraufhin wurde eine Anzeige aufgenommen. Zudem beleidigte ein Gast im Gehen die Beamten, sodass eine Anzeige wegen Beleidigung gegen ihn erstattet wurde. dm

Datum: 20.12.2012
Rubrik: Polizei
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