
Arbeitsagentur informiert vom Hochwasser betroffenen Arbeitgeber
Unternehmen, die durch aktuelle Hochwasserschäden unmittelbar betroffen sind und mit einem Arbeitsausfall ihrer Beschäftigten rechnen, können Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur Altenburg-Gera beantragen. Betroffene Unternehmen wenden sich bitte telefonisch an ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice. Unternehmen, die bisher keinen Kontakt zur Arbeitsagentur hatten, nutzen die gebührenfreie Rufnummer 0800 4555520. Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld wird gezahlt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird.





















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