Verstoß gegen das Waffengesetz

 

Verstoß gegen das Waffengesetz

Einen Schlagstock entdeckte die Polizei am Dienstag gegen 01:35 Uhr bei einer am Löbdergraben durchgeführten Verkehrskontrolle im Fahrzeug eines 37-jährigen Mannes. Da ein solcher Schlagstock den Bestimmungen des Waffengesetzes unterliegt, der 37-Jährige aber keine Erlaubnis zum Führen hatte, wurde der Schlagstock sichergestellt und eine Ordnungswidrigkeitsanzeige angefertigt.cj

Datum: 22.03.2011
Rubrik: Polizei
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