
Neue Wege bei Straßenreinigung in Gera
Das bedeutet, dass in den betreffenden Straßen ein Mal wöchentlich an einem festgelegten Tag für einen Zeitraum von zwei Stunden dort keine Fahrzeuge abgestellt werden oder halten dürfen.
Die Stadtverwaltung bittet alle betroffenen Anlieger, die Bemühungen der Stadt um eine bessere Qualität der Straßenreinigung zu unterstützen, indem zu den angegebenen Zeiten die Fahrzeuge anderweitig geparkt werden. Das Einhalten der Haltverbote wird ab 01. April 2011 durch den Außendienst des Fachdienstes Ordnungsangelegenheiten kontrolliert.
Derzeit bringen die Mitarbeiter des städtischen Bauhofes die Haltverbots- und Zusatzschilder an. Die GERAER Stadtwirtschaft GmbH hat den Tourenplan der maschinellen Straßenreinigung den neuen Gegebenheiten angepasst.
In folgenden Straßen werden ganz oder teilweise Haltverbote gestellt:
A.-S.-Makarenko-Straße, Egon-Erwin-Kisch-Straße, Eiselstraße, Erich-Weinert-Straße, Freitagstraße, Jenaer Straße, Kaimberger Straße, Karl-Marx-Allee, Kurt-Keicher-Straße, Otto-Lummer-Straße, Otto-Rothe-Straße, Schmelzhüttenstraße, Steinbeckstraße.





















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