Verstoß gegen das Waffengesetz

 

Verstoß gegen das Waffengesetz

Ein 62-jähriger Mann musste aus gesundheitlichen Gründen am gestrigen Tag in die HNO-Klinik in der Lessingstraße aufgenommen werden. Bei der stationären Aufnahme gab der Mann einen Schreckschusstrommelrevolver ab. Da er der hinzugezogenen Polizei keinen Waffenschein vorweisen konnte, wurde die Waffe sichergestellt und eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt. cd

Datum: 08.04.2011
Rubrik: Polizei
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