Urnengemeinschaften: Friedhofsatzung beachten

 

Urnengemeinschaften: Friedhofsatzung beachten

Der Frühlingsputz hat auch auf den Friedhöfen der Stadt Gera begonnen. In diesem Zusammenhang verweist die Friedhofverwaltung auf den Charakter der Urnengemeinschaftsanlagen und der Urnenreihenanlagen hin. Die Beisetzung einer Urne in diesen Anlagen beinhaltet kein Nutzungsrecht. Die Pflege und Bepflanzung erfolgt ausschließlich durch die Friedhofverwaltung. Das Betreten sowie Abdecken der Bepflanzungsfläche sind  nicht gestattet. An Bestattungsflächen der Urnengemeinschaftsanlagen dürfen Blumen und Kränze nur an den dafür ausgewiesenen Ablageflächen direkt vor der jeweiligen Anlage abgelegt werden. Die Jahressteine der Urnengemeinschaftsanlage sind von jeglichen Gegenständen und Pflanzen frei zu halten, um allen Bürgern die Möglichkeit der Orientierung zu ermöglichen.

Datum: 16.04.2014
Rubrik: Ostthüringer Nachrichten
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