Warnung vor Betrugsmasche

 

Warnung vor Betrugsmasche

Jena: Mit einem vermeintlichen Auftrag sollte ein Jenaer Rechtsanwalt um mehrere tausend Euro betrogen werden. Der bzw. die Täter nahmen unter dem Namen einer Frau per E-Mail Kontakt mit dem Anwalt auf und täuschten vor, sich rechtsanwaltlich vertreten lassen zu wollen. Ein Freund habe ein Darlehen in Höhe von 350 000 US-Dollar nicht zurückgezahlt. Eine Rückzahlung erfolgte bisher nicht. Per E-Mail erhielt der Anwalt sowohl die Kopie des angeblichen Darlehensvertrages, als auch eine Kopie eines vermeintlichen Barschecks. Im folgenden E-Mail-Verkehr zwischen der Mandantin und dem Rechtsanwalt sollten u.a. das Honorar und das weitere Vorgehen vereinbart werden. Zunächst avisierte der Darlehnsnehmer eine Ratenzahlung, am Folgetag kündigte er die Zahlung von 195 000 US-Dollar per Scheck an. Dem Anwalt wurde tatsächlich ein Scheck in Höhe dieses Betrages zugestellt. Abzüglich des Betrages für das Anwaltshonorar, sei dies die Teilrückzahlung des Darlehens. Eigene Recherchen des Rechtsanwaltes bewahrten ihn vor großem finanziellen Schaden. Unter dem angegeben Namen des Darlehensnehmers fand er eine Telefonnummer und Adresse heraus. Der Inhaber dieser Nummer gab an, dass die Adresse seit einigen Jahren nicht mehr existieren würde und er bereits mehrfach Anrufe erhalten habe. Des Weiteren erhielt der Rechtsanwalt von einem Hamburger Kollegen die Information, dass dort bereits vor zwei Jahren vor dieser Betrugsmasche gewarnt wurde. Mit der Vorgehensweise sollen Rechtsanwälte dazu gebracht werden, Auslandsschecks einzulösen.

Datum: 12.08.2014
Rubrik: Polizei
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