
Aufstallungsgebot für Geflügel
In Hausgeflügelbeständen in Mecklenburg- Vorpommern, den Niederlanden und Großbritannien ist in den vergangenen Wochen Geflügelpest mit einem hochpathogenen Influenza-A-Virus aufgetreten. Gemäß dem Vorbeugegebot sind folglich alle Maßnahmen zu ergreifen, die ein Eindringen der Erreger in die Geflügelbestände verhindert, informiert die Stadt Gera. Sie hat ein Aufstallungsgebot für Geflügel angeordnet. Demnach sind alle Geflügelbestände, die sich innerhalb 500 Meter der Uferlinie der Elster befinden, aufzustallen. Zudem sollte bestimmte Maßnahmen umgesetzt werden, dazu zählen u.a. die Beschränkung des Besucherverkehrs in den Tierhaltungen auf das Notwendigste, das Tragen von Hygienekleidung und Reinigung der Arbeitsgeräte, Händewaschen nach Tierkontakt, Fütterung nur in geschützten Stallbereichen, in denen Wildvögel keinen Zugang haben, Kontakt mit Wildvögeln im Auslaufbereich vermeiden, kein Oberflächenwasser als Tränke verwenden und tägliche Kontrolle des Gesundheitszustandes der Tiere.





















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