Urteil im Prozess um tote Leila

 

Urteil im Prozess um tote Leila

Am Landesgericht Gera ist heute das Urteil im Prozess um das Tötungsverbrechen an der 9-jährigen Leila gefallen. Der Hauptangeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte das Kind in der Nacht vom 3. zum 4. September 2014 in der Wohnung seiner Lebensgefährtin in Lobeda-Ost mit Tritten in den Bauch schwer verletzt habe. Der erst am nächsten Morgen gerufene Notarzt konnte das Mädchen nicht mehr retten. Leila, die eigentlich in Rothenburg ob der Tauber lebte, hatte ihre Sommerferien bei ihrer Tante in Jena verbracht.  Der Hauptangeklagte hatte sie in dieser Zeit auch mehrfach sexuell missbraucht. Die in dieser Zeit anwesende Tante und Großmutter wurden wegen Körperverletzung durch Unterlassung zu Bewährungs- bzw. Geldstrafen verurteilt. Die Urteile sind noch nichts rechtskräftig.


Datum: 15.09.2016
Rubrik: Polizei
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