
Nächtliche Nutzungseinschränkungen für Geraer Hofgut
Zum Schutz der Nachtruhe der Anwohner hat die Untere Immissionsschutzbehörde Nutzungseinschränkungen für das Geraer Hofgut erlassen. Anlass waren wiederholte Anwohnerbeschwerden über Lärmbelästigungen bei Privatfeiern. Mit Beginn der Nebensaison im November sind Veranstaltungen mit Musikdarbietungen im Innenbereich des Hofgutes auf die Zeit von 6 bis 22 Uhr beschränkt sind. Nach 22 Uhr sind Veranstaltungen auf den Innenhof-Freiflächen unzulässig. Bei Veranstaltungen mit Sprachdarbietungen im Innenbereich des Hofgutes darf der Schalldruck-Mittelungspegel von 80 dB(A) nicht überschritten werden. Nach 22 Uhr haben Besucher und Personal das Hofgut nur über die Ausgänge an der Elsterfluss-Seite zu verlassen. Mit den Festsetzungen ist auch in Zukunft eine Vielzahl von Veranstaltungen, so zum Beispiel das Kabarett „Fettnäppchen" und der Adventsmarkt des Buga-Fördervereins, im Hofgut möglich. cd





















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