Streu- und Räumpflicht auf öffentlichen Gehwegen im Anliegerbereich

 

Streu- und Räumpflicht auf öffentlichen Gehwegen im Anliegerbereich

Die Stadt Gera bittet die Anlieger der Streu- und Räumpflicht rechtzeitig und umfassend nachzukommen. Gemäß dieser besteht für alle Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken an öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage die Pflicht zum Räumen und Streuen der Gehwege im Winter. Bei Schneefall, Schnee- und Eisglätte sind die öffentlichen Gehwege unverzüglich zu räumen beziehungsweise rechtzeitig zu bestreuen. Die Pflicht gilt auch auf Treppenanlagen und Durchgänge sowie Gehwege an öffentlichen Haltestellen. Als Gehweg gilt zumeist ein Streifen von anderthalb Metern Breite entlang der Grundstücksgrenze. Die Winterdienstpflichten der Anlieger gelten von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr des folgenden Tages zu beräumen.

Foto: Bodo Marks

Datum: 09.11.2016
Rubrik: Ostthüringer Nachrichten
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