
Landesverfassungsgericht: Vorschaltgesetz zur Gebietsreform rechtswidrig
„Rechtswidrig" lautet das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts über das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform. Dieses hatte Regierung um Ministerpräsident Bodo Ramelow (LINKE) mittels ihrer rot-rot-grünen Landtagsmehrheit beschlossen. Dabei sei laut der Verfassungsrichter ein formeller fehler unterlaufen, der das Gesetz nun nichtig macht. Ein Protokoll der Anhörung von kommunalen Spitzenverbänden im Innenausschuss des Parlaments aus dem Sommer des vergangenen Jahres habe nicht allen Abgeordneten zur Verfügung gestanden, als der Landtag über das Gesetz abstimmte. Für SPD-Landesgeschäftsführer Michael Klostermann trage Landtagspräsident Christian Carius (CDU) an den Ungereimtheiten eine Mitschuld. Der Chef der Jungen Union, Stefan Gruner, forderte Ramelow im Gegenzug zum Rücktritt auf, falls die Landesregierung die Reformpläne nun nicht stoppe.





















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