Clubeinweihung wird untersagt

 

Clubeinweihung wird untersagt

Am 1. September 2018 sollte in der Saalbahnhofstraße 21 die Clubeinweihung „Grand Opening S21“ veranstaltet werden. Doch für das Objekt wurde keine Nutzungserlaubnis für solch eine Veranstaltung erteilt. Die Nutzung für eine Diskothek wurde per Bescheid untersagt. Die Einrichtung darf nur von 17 Uhr bis 21.30 Uhr geöffnet sein. Da das Gebäude an das Wohngebiet Damenviertel grenzt, wird es auch zukünftig keine Betriebserlaubnis für einen Geschäftsbetrieb geben, welcher erheblich die Nachtruhe der Bewohner stört.

Datum: 23.08.2018
Rubrik: Vermischtes
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