
Planungsrecht für Bebauungsplangebiet Kaufacker
Das von „Häuslebauern" im Gebiet Kaufacker und von Gewerbe- Investoren an der Silbergrube seit langem erwartete Planungsrecht zum Bebauungsplan B/115/03 „Kaufacker" liegt nun vor. Knapp einen Kilometer östlich des Kreuzungsbereiches Wintergarten wurde bereits in den zwanziger Jahren mit der Gebietsentwicklung begonnen. Weil der Entwicklungsdruck in den neunziger Jahren zunahm, das Gebiet aber nach Bundesrecht zum so genannten „planungsrechtlichen Außenbereich" gehörte, war die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung der Satzung inklusive Bestätigung der Einarbeitung der Nebenbestimmungen am 14. August im Kommunalen Anzeiger für die Stadt Gera ist nunmehr die Grundlage für Investitionssicherheit für maximal 20 neue Einfamilienhäuser und für das Gewerbegebiet „Silbergrube" in der Nachbarschaft gelegt. Durch immissionsrechtliche Regelungen und den Bau einer Lärmschutzwand können mögliche Konfliktsituationen zwischen Wohnen und Gewerbe auch für die Zukunft ausgeräumt werden.





















Ein paar Wolken