
Keine Wasserentnahme ohne Erlaubnis
Aufgrund fehlender Niederschläge führen einige Bäche im Stadtgebiet Jenas nur wenig Wasser. Stellenweise drohen einige Gewässer auszutrocknen, teilte heute die Stadtverwaltung mit. Deshalb weist die Untere Wasserbehörde darauf hin, dass die Entnahme von Wasser mit Hilfe von Pumpen ohne wasserrechtliche Erlaubnis illegal ist. Gleiches gelte, wenn durch künstlich geschaffene Ableitungen Gartenteiche, Wasserspeicher usw. gefüllt werden. Die unerlaubte Wasserentnahme erfülle den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Die Untere Wasserbehörde wird verstärkt Kontrollen durchführen. Eine wasserrechtliche Erlaubnis kann bei der Unteren Wasserbehörde Jena beantragt werden. Generell gelte, dass das entnommene Wasser sparsam einzusetzen ist. Die Stadt Jena behält sich im Notfall vor, die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern zum Zweck der privaten Gartenbewässerung mittels Allgemeinverfügung gänzlich zu untersagen. cd/Foto: Archiv






















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