
Verbot von Nazi-Symbolik im Geraer Rathaus
Eine Ergänzung der Hausordnung erscheint in der neuesten Ausgabe der Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Gera am 25. September. Die neue Hausordnung untersagt nicht nur im Rathaus und in den übrigen Dienstgebäuden, sondern in allen öffentlichen Gebäuden, in denen die Stadt Gera Hausrecht besitzt, bestimmte Symbole, Kennzeichen und Kleidungsstücke offen zu tragen bzw. zu verwenden. Hierbei handelt es sich um Zeichen bzw. Bekleidung, deren Gebrauch gesetzlich nicht verboten ist. Rechtsradikale verwenden diese aber, um dadurch ihre fremdenfeindliche und antidemokratische Gesinnung öffentlich zum Ausdruck zu bringen. Dieses Gedankengut wird nach Stadt-Angaben nicht nur vom Oberbürgermeister und allen im Stadtrat vertretenen demokratischen Parteien, sondern von der übergroßen Mehrheit der Geraer Bürger abgelehnt. cd





















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