
Regelmäßige Wartung von vollbiologischen Kleinkläranlagen
Bei privater Nutzung mindestens alle 6 Monate, bei gewerblichen Anlagen mindestens alle vier Monate müssen vollbiologische Kleinkläranlagen vom Fachmann überprüft werden. Darauf weisen die Stadtwerke Jena Netze hin. Zum Betrieb von Kleinkläranlagen sind jene Grundstückseigentümer nach Auflage verpflichtet, die nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden. Die Stadtwerke Jena Netze führen jährlich rund 70 Wartungen für mehr als 30 Kunden durch, Tendenz steigend. Das Unternehmen verfügt seit 2014 über das Siegel „Zertifiziertes Fachunternehmen für die Wartung von Kleinkläranlagen“. Im Rahmen der Rezertifizierung durch die DWA wurde den Stadtwerken Jena Netze das Siegel nun bereits zum dritten Mal zugesprochen. Weitere Informationen finden Sie unter www.stadtwerke-jena-netze.de.






















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