
Erstattung von Kita-Gebühren bei langandauernder Einrichtungsschließung
Da der Besuch einer Kindertageseinrichtungen wegen Einrichtungsschließungen in Folge des Coronavirus für eine Dauer von mehr als vier Wochen nicht möglich ist, wird die Stadt Jena analog § 3 Abs. 5 Satz 2 Kita-Gebührensatzung für die Dauer der Schließung keine Gebühren erheben. Dies wird von Amts wegen erfolgen. Ein Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Eltern werden gebeten, vorerst von Anfragen zu diesem Thema beim Fachdienst Bürger- und Familienservice abzusehen. Es werden ab dem 1. April auch keine Lastschriften von festgesetzten Kita-Gebühren gezogen.






















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