Allgemeines Betretungsverbot für öffentliche Orte in Jena

 

Allgemeines Betretungsverbot für öffentliche Orte in Jena

Die Stadt Jena verschärft nun die Allgemeinverfügung. Diese gilt AB SONNTAG 22.03.2020. Untersagt sind weiterhin alle Veranstaltungen, Versammlungen und Zusammenkünfte in Parks und Wäldern, auf Plätzen und sonstigen öffentlichen Bereichen. Darüber hinaus wird ein Betretungsverbot für öffentliche Orte, also Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen, Parkanlagen, Parkplätze und den Stadtwald ausgesprochen. Ziel ist die strikte Vermeidung des Zusammentreffens von Menschen in Gruppen. Die Menschen sollen trotzdem ihre eigenen vier Wände weiter verlassen können. Deshalb gibt es Ausnahmen. Allein, zu zweit, in der Familie (Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben) oder mit dem Haustier an die frische Luft zu gehen, soll weiterhin möglich sein. Genauso darf die Wohnung natürlich zum Einkaufen, für den Weg zur Arbeit oder zum Arzt verlassen werden. Wer Menschen pflegt oder ihnen beim Einkauf hilft, darf sich dafür ebenfalls im öffentlichen Raum bewegen. Mit der Allgemeinverfügung treten ebenfalls weitere Verkaufsstellenschließungen und Verbote einiger nicht akut notwendiger Handwerkerleistungen und Maßnahmen der Physio- und Ergotherapie sowie der Logopädie, die nicht ärztlich verordnet oder zwingend medizinische notwendig sind, in Kraft. Optiker und Hörgeräteakustiker sollen den Betrieb wieder aufnehmen.

Mit Stand Freitag, 20. März, 21.15 Uhr, liegen in Jena 55 Meldungen über Erkrankungen vor.

 

Datum: 20.03.2020
Rubrik: Vermischtes
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