
Neue Landesverordnung erlassen
Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Jena begrüßt die neue Landesverordnung, die am Samstagabend erlassen wurde. Besonders mit dem Paragraph 4 der Verordnung mit Hinweisen zu den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sieht sich die Stadt in ihrem bisherigen Weg bestätigt. Seit Mitte April empfiehlt das RKI das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung als zusätzlichen Baustein neben Abstands- und Hygieneregeln, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Virus in der Bevölkerung zu reduzieren.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird deshalb in Jena neben den Abstands- und Hygieneregeln, der häuslichen Quarantäne für Reiserückkehrer sowie den Betretungsverboten bei Corona-Symptomen, die zentrale Voraussetzung für Lockerungen und Öffnungen sein. Die heute in Kraft getretene Allgemeinverfügung behält in Jena weiterhin seine Gültigkeit. In Gesprächen mit Jenaer Akteuren wird nun die Landesverordnung intensiv geprüft und voraussichtlich am Donnerstag eine neue Allgemeinverfügung für Jena erlassen, die mögliche weiterführende Regelungen enthält.






















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