
Mund-Nasen-Bedeckung und Hygienestandards im Schulbetrieb
Mund-Nasen-Bedeckungen müssen während des Unterrichts und den Pausen im Klassenraum und beim Raumwechsel innerhalb des Schulgebäudes getragen werden. Für das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen während des Unterrichts wird ab dem 27.April eine dringende Empfehlung ausgesprochen, ab 4. Mai gilt sie verpflichtend.
Beim Aufenthalt im Freien, vor allem in Pausen auf dem Schulhof, und während Klausuren und Prüfungen müssen keine Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Um das Tragen im Schulhaus für die Schüler zumutbar zu machen, sollten als Ausgleich daher nach den Unterrichtsstunden regelmäßige Pausen im Freien ermöglicht werden.
Nach 45 Minuten Unterricht soll, soweit es die Wetterbedingungen zulassen, eine angemessene Pause im Freien geben.






















Leichter Regen