
Haushaltsnahe Dienstleistungen wieder möglich
In der aktuellen Jenaer Allgemeinverfügung werden haushaltsnahe Dienst- und Handwerksleistungen wieder erlaubt. Voraussetzung ist, dass der Kontakt zu den in der Wohnung lebenden Personen vermieden werden kann oder eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss und die Abstandsregeln ausnahmslos eingehalten werden können.






















Leichter Regen