Haushaltsnahe Dienstleistungen wieder möglich

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen wieder möglich

In der aktuellen Jenaer Allgemeinverfügung werden haushaltsnahe Dienst- und Handwerksleistungen wieder erlaubt. Voraussetzung ist, dass der Kontakt zu den in der Wohnung lebenden Personen vermieden werden kann oder eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss und die Abstandsregeln ausnahmslos eingehalten werden können.

Datum: 26.04.2020
Rubrik: Vermischtes
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