
Weitere Öffnung von Jenaer Sportanlagen
Seit der vergangenen Woche kann auf den städtischen Freiflächen unter Einhaltung aller Regelungen Individualsport betrieben werden. Die neue Thüringer Verordnung lässt weitere Lockerungsmaßnahmen zu. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat ein Konzept zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebs erstellt. Demnach ist unter anderem das Training in kleinen Trainingsgruppen unter Beachtung der Mindestabstände wieder erlaubt. Wettkämpfe, Sportveranstaltungen und Wettkampfsimulationen bleiben jedoch weiterhin untersagt. Ebenfalls sind Mannschafts- und Kontaktsportarten weiterhin nicht möglich. Infolge der umfangreichen Hygienevorschriften für die Schulen wurde eine Vielzahl der städtischen Sporthallen für den Schulbetrieb umfunktioniert und dienen als zusätzliche Klassenräume. Über die Öffnung von Sporthallen wird die Stadt die Vereine zeitnah informieren. Eine Nutzung der städtischen Sportanlagen ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Für den Sportbetrieb in den Sporthallen bereiten die Kommunale Immobilien Jena (KIJ) derzeit einen Rahmenhygieneplan vor. Ebenso müssen die Vereine ein eigenes Konzept erarbeiten und im Bedarfsfall vorlegen können. Vereine mit eigenen Sportstätten und Räumlichkeiten können selbstständig über die Öffnung entscheiden. Die Erarbeitung eines Infektionsschutzkonzepts ist dafür erforderlich.






















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