Gastronomie kann wieder öffnen

 

Gastronomie kann wieder öffnen

Ab morgen dürfen in Jena die Gastronomiebetriebe wieder öffnen. Diese Regelung schließt Innen- und Außenflächen ein. Die Einrichtungen müssen Infektionsschutzkonzepte erarbeiten und Hygienemaßnahmen einhalten. Zusätzlich sind Lüftungskonzepte umzusetzen. Grundsätzlich müssen die Abstände von 1,5 m zwischen Gästen unterschiedlicher Tische gewährleistet sein. An einem Tisch dürfen Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten sitzen. In den Innenbereichen gelten weitere Regeln:

  • Überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies betrifft das Personal beim Bedienen und Abräumen sowie die Gäste beim Betreten und Verlassen der Gasträume und beim Verlassen des Sitzplatzes. Am Tisch muss keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können, müssen Gaststätten und gastronomische Bereiche von Hotels und Pensionen eine Tagesliste der Gäste im innengastronomischen Bereich führen. Eine Person pro Haushalt muss folgende Angaben hinterlassen: Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail. Darüber hinaus muss die Tischnummer und die Zeitdauer des Besuches erfasst werden. Die Listen müssen vom Betreiber für drei Wochen aufbewahrt und auf Verlangen dem Gesundheitsamt der Stadt Jena herausgegeben werden. Die erhobenen Daten dürfen zu keinem anderen Zweck weiterverarbeitet werden und dürfen für Dritte nicht zugänglich sein. Nach drei Wochen müssen die Listen unverzüglich vernichtet werden.

Weitere Infos hierzu sind unter www.jena.de/corona zu finden.

Datum: 14.05.2020
Rubrik: Vermischtes
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