
Gesichtsnahe Dienstleistungen wieder möglich
Für Friseure, Barbiere sowie Kosmetikstudios, Tattoo- und Piercingstudios wurden durch die jeweiligen Branchenverbände und Berufsgenossenschaften Hygienepläne und Schutzstandards festgelegt. Darüber hinaus gilt in Jena für alle aufgeführten Betriebe, dass Gesichtsbehandlungen bzw. gesichtsnahe Dienstleistungen dann zulässig sind, wenn die Beschäftigten eine FFP2-Maske, ergänzt durch eine Schutzbrille oder ein Gesichtsschild tragen.






















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