
Urlaub während der Arbeitslosigkeit möglich
In wenigen Tagen beginnen die Sommerferien und damit für viele auch die Urlaubszeit. Auch Arbeitslose können nach Angaben der Agentur für Arbeit grundsätzlich in den Urlaub fahren. Sie sind allerdings gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Urlaub vor Reiseantritt mitzuteilen und eine Zustimmung der Arbeitsagentur einzuholen. Die Arbeitsagentur stimmt einer Ortsabwesenheit von bis zu drei Kalenderwochen pro Kalenderjahr und damit einer Unterbrechung der Jobsuche zu, wenn die berufliche Eingliederung in dieser Zeit voraussichtlich nicht beeinträchtigt wird. Während der Ortsabwesenheit darf sich kein Arbeitsangebot verzögern, kein Vorstellungsgespräch platzen oder eine Qualifizierung verschieben. Weitere Informationen gibt es unter www.arbeitsagentur.de und bei der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 00. cd/Foto: Archiv






















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