
Wespen und Hornissen: NABU rät zur Ruhe
Beim NABU Thüringen häufen sich gerade Fragen zu Wespen und Hornissen. Ist eine Beseitigung eines Wespennestes unumgänglich, sollte dies nur von Fachleuten durchgeführt werden. Wespen sind laut Bundesnaturschutzgesetz - wie alle wild lebenden Tiere - geschützt und es ist verboten, sie mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Hornissen, die größten unserer einheimischen Wespenarten, gelten laut des Gesetzes sogar als besonders geschützt. Wer trotz aller Vorsicht doch einmal gestochen wird, sollte den Stich schnell kühlen und bei Allergieverdacht, Stichen in Mund- und Rachenbereich sofort einen Arzt aufsuchen. Weitere Informationen gibt es unter www.NABU-Thueringen.de. cd/Foto: NABU/Horst Nölle






















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