
Ergänzungsmeldung zum tödlichen Verkehrsunfall am 5. August
SHK: Bei dem tödlichen Verkehrsunfall am 5. August, bei dem ein Motorradfahrer sein Leben verlor, wurden die Unfallermittler vor eine große Aufgabe gestellt. Nicht nur, dass das Motorrad und der Fahrer bis zur Unkenntlichkeit verbrannten, auch die Unfallrekonstruktion erwies sich als große Herausforderung und warf viele Fragen auf. Äußerste Priorität hatte jedoch die Klärung der Identität des verunglückten Motorradfahrers. Hierzu wurden DNA-Muster an die Gerichtsmedizin Jena übermittelt, die bestätigten, dass es sich bei dem Motorradfahrer um eine 20-jährige Frau aus Gera handelte. Zur Unfallursache können nach wie vor keine präzisen Aussagen gemacht werden. Ein Unfallgutachter der DEKRA hat den Unfallort vermessen, Straßen- und Lichtverhältnisse überprüft und die Gegebenheiten vor Ort für eine mögliche Rekonstruktion untersucht. Er gelangte letztlich zu dem Schluss, dass es wahrscheinlich eine Verkettung ungünstiger Umstände war, die zu dem Umfall geführt haben. Die Frage nach Unfallursache und Schuld kann in diesem Fall nicht eindeutig geklärt werden. Der Lkw-Fahrer hätte den Unfall nicht vermeiden können, da er sich bereits im Abbiegevorgang befand. Aufgrund der Ermittlungen ist nach derzeitigem Erkenntnisstand aber davon auszugehen, dass die junge Motorradfahrerin ihr Fahrverhalten den vorherrschenden Sichtverhältnissen nicht angepasst hat. Aufgrund der Bäume am Straßenrand war es im Kurvenbereich unmöglich, an dieser Stelle auf Sicht zu fahren, um fortfolgend noch entsprechend auf den abbiegenden Lkw rechtzeitig reagieren zu können.





















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