Förderung von privaten vollbiologischen Kleinkläranlagen

 

Förderung von privaten vollbiologischen Kleinkläranlagen

In Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie soll bis zum Jahr 2015 ein guter chemischer und ökologischer Gewässerzustand erreicht werden. Das Land Thüringen unterstützt diese Initiative und möchte den Bürgern im Freistaat einen Anreiz für die Errichtung oder Modernisierung einer Kleinkläranlage schaffen. Jährlich darf der Zweckverband dafür mehr als 30 Anträge an die Thüringer Aufbaubank übergeben. Noch bis zum 10. Dezember können diese bei JenaWasser eingereicht werden, selbst wenn die Realisierung erst im kommenden Jahr erfolgen kann. Die Höhe der Zuwendung liegt zwischen 1 300 bis 2 000 Euro. Es wird die Neuerrichtung von vollbiologischen Kleinkläranlagen sowie die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit einer biologischen Reinigungsstufe gefördert. Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie auf www.jenawasser.de oder bei Sandra Schubert/JenaWasser unter der Telefonnummer 68 85 97. iz

Datum: 26.10.2011
Rubrik: Wirtschaft
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