
Vorranggebiete Windenergie in Ostthüringen genehmigt
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat als oberste Landesplanungsbehörde die Vorranggebiete Windenergie des Teilplans Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen genehmigt. 22 Flächen für Windenergieanlagen sind festgelegt worden. Das bedeutet, dass sich diese Gebiete zum Bau von Windenergieanlagen eignen und diese künftig auch nur an diesen 22 Standorten errichtet werden dürfen. In anderen Gebieten ist es verboten, Windenergieanlagen zu bauen. Die Vorranggebiete umfassen eine Fläche von etwa knapp 2 000 Hektar. Dies entspricht nach Ministeriumsangaben 0,4 Prozent der Regionsfläche Ostthüringens. Darunter sind laut Land etwa 748 Hektar Flächen in Waldgebieten. Zu den Entwürfen des Teilplans Windenergie Ostthüringen waren mehr als 10 000 Stellungnahmen eingegangen. Nach Inkrafttreten des Plans können innerhalb eines Jahres Normenkontrollanträge beim Thüringer Oberverwaltungsgericht gestellt werden. cd





















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