Kontaktpersonen müssen sich beim Gesundheitsamt melden

 

Kontaktpersonen müssen sich beim Gesundheitsamt melden

Wer Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatte, muss dies unverzüglich dem Gesundheitsamt möglichst schriftlich anzeigen und sich unverzüglich in häusliche Quarantäne begeben. Darauf verwies heute das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises. Bis zur Entscheidung des Gesundheitsamtes darf die Wohnung nicht verlassen und muss der Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Das Gesundheitsamt prüft die Anzeige und ordnet die erforderlichen Schutzmaßnahmen an. Die Verpflichtung zur häuslichen Absonderung endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person, sofern das zuständige Gesundheitsamt vorher keine Entscheidung bekannt gegeben hat. Aufgrund der derzeit hohen Fallzahlen sei es für das Gesundheitsamt nicht mehr möglich ist, alle Kontaktpersonen tagesaktuell anzurufen. cd

Datum: 18.12.2020
Rubrik: Ostthüringer Nachrichten
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