Trinkwasser-Überwachungspflicht

 

Trinkwasser-Überwachungspflicht

Vermieter und Verwalter von Mehrfamilienhäusern haben eine Trinkwasser-Überwachungspflicht. Darauf verweist das Jenaer Gesundheitsamt. Am 1. November trat die Neufassung der Trinkwasserverordnung in Kraft. Danach besteht für Vermieter und Verwalter von Großanlagen zur Wassererwärmung eine Anzeige- und Untersuchungspflicht bezüglich der Keimbelastung mit Legionellen. Diese Festlegung bezieht sich auf Trinkwasser für öffentliche Einrichtungen, aber auch für gewerbliche Zwecke. Die Untersuchungen sind einmal jährlich durchzuführen. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Gesundheitsamtes unter jena.de/trinkwasser. cd

 

Datum: 03.11.2011
Rubrik: Wirtschaft
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