
„Weihnachtsfrieden“ der Finanzämter
Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert hat einen „Weihnachtsfrieden“ angeordnet. Das bedeutet: Es gibt bis zum 26. Dezember keine unerfreuliche Post vom Finanzamt. Die Bürger sollen an den Weihnachtstagen eine besinnliche Zeit ohne Gedanken an steuerliche Belastungen genießen, sagte die Ministerin. Die Thüringer Finanzbehörden sind veranlasst, keine Zwangsgelder anzudrohen oder festzusetzen, keine Steuern oder Abgaben anzumahnen, keine Außenprüfungen vorzunehmen und auch keine Vollstreckungen durchzuführen. Auch bei Steuerstraf- und Bußgeldverfahren agieren die Finanzämter sehr zurückhaltend. Ausnahmen von dieser Regel seien jedoch zugelassen, etwa um Steuerausfälle durch ablaufende Verjährungsfristen zu vermeiden. cd






















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