
Anträge für Überbrückungshilfe III
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit 10. Februar freigeschaltet und online. Darauf verweist das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises. Unternehmen, die vom Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni staatliche Unterstützung von monatlich bis zu 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder soll ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100 000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. cd





















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