
Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest
Der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale Holzland hat eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest erlassen. Sie tritt am Samstag in Kraft. Darin wird für alle Bestände mit gehaltenen Vögeln im Landkreis Saale-Holzland und dem Gebiet der kreisfreien Stadt Jena die Aufstallung zur Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Vorrichtung angeordnet. Alle Tierhalter, die seit dem 1. März Geflügel zukauften, insbesondere bei der mobilen Geflügelzucht Schulte, haben dies unverzüglich beim Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale Holzland anzuzeigen. Die komplette Allgemeinverfügung steht unter www.saaleholzlandkreis.de. cd





















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