Stallpflicht wird zum 3. Mai aufgehoben

 

Stallpflicht wird zum 3. Mai aufgehoben

Der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland hat eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach die am 24. März verfügte Aufstallungsanordnung für gehaltene Vögel wird vollumfänglich zum 3. Mai widerrufen wird. Die Aufstallungspflicht entfällt somit für alle Haltungen von Geflügel und Vögeln. Die Meldepflicht für Geflügelhalter bleibt von der Allgemeinverfügung unberührt und gilt weiter. Für weitere Informationen: www.saaleholzlandkreis.de. cd

Datum: 30.04.2021
Rubrik: Vermischtes
Das könnte Sie auch interessieren
Jena
11°
Bedeckt Bedeckt
Max: 11° | Min: 11°
Sendung
Info
Info
Info
Info
Info
Info