
Stallpflicht wird zum 3. Mai aufgehoben
Der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland hat eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach die am 24. März verfügte Aufstallungsanordnung für gehaltene Vögel wird vollumfänglich zum 3. Mai widerrufen wird. Die Aufstallungspflicht entfällt somit für alle Haltungen von Geflügel und Vögeln. Die Meldepflicht für Geflügelhalter bleibt von der Allgemeinverfügung unberührt und gilt weiter. Für weitere Informationen: www.saaleholzlandkreis.de. cd






















Bedeckt