
Versammlungsbehörde verbietet Neonazi-Aufzug am 1. Mai
Die Jenaer Versammlungsbehörde verbietet den angemeldeten Neonazi-Aufzug am Samstag auf dem Eichplatz. Die Verbotsverfügung ist so lange wirksam, bis ein Gericht eine anders lautende Entscheidung getroffen hat. Klaus Armstroff, Vorsitzender der rechtsextremistischen Kleinpartei „Der III. Weg“ meldete in Leipzig, Plauen, Schweinfurt und Zwickau sowie gestern auch in Jena eine Versammlung zum 1. Mai an. Die Städte Leipzig, Zwickau und Plauen haben die Aufzüge inzwischen verboten, da von einem Mobilisierungspotential für Corona-Leugner- und Querdenkerkreise auszugehen ist. Diese Personengruppe ist nach Angaben der Stadtverwaltung dafür bekannt, Infektionsschutzkonzepte und Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht einzuhalten. Deshalb bestehe für die Jenaer Bevölkerung eine hohe Gefährdung durch die potentielle Nichteinhaltung des Infektionsschutzes. Vor allem aus diesem Grund hat die Versammlungsbehörde per Verbotsverfügung die Durchführung der Versammlung untersagt. Dies gilt auch für alle Ersatzveranstaltungen in der Stadt. Darüber hinaus wurde gegenüber dem Anmelder angeordnet, das Verbot über seine Mobiliserungskanäle bekannt zu geben.






















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