
Lockerungen im Saale-Holzland-Kreis ab 3. Juni
Heute tritt die neue Corona-Maßnahmen-Verordnung für Thüringen in Kraft. Zum 1. Juni verzeichnete der Saale-Holzland-Kreis eine Inzidenz von 18,1 und liegt damit fünf Werktage unter dem Wert von 35. Damit gelten für den Landkreis ab Donnerstag, 3. Juni, neue Regeln. So dürfen sich in geschlossenen Räumen neben dem eigenen Haushalt zehn weitere Personen treffen. Die Schulen und Kindergärten gehen in den Regelbetrieb. Für die Schulen bedeutet das auch den Wegfall der Maskenpflicht im Unterricht. Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel entfällt die Erteilung einer Erlaubnis seitens des Gesundheitsamtes, es besteht lediglich eine Anzeigepflicht. In geschlossenen Räumen besteht Anzeigepflicht und die Testpflicht. Gaststätten und Cafés dürfen wieder öffnen. In geschlossenen Räumen ist eine Kontaktnachverfolgung erforderlich. Diese entfällt bei Gastronomie unter freiem Himmel. Bei Freibädern gelten im Saale-Holzland-Kreis keine Einschränkungen. Der Einzelhandel darf ohne Testpflicht wieder öffnen. Einen vollständigen Überblick gibt es unter www.saaleholzlandkreis.de. cd





















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