
Neue Corona-Allgemeinverfügung für Jena
In Jena tritt am Sonntag, 7. November, eine neue Corona-Allgemeinverfügung in Kraft. Sie gilt bis zum 24. November. Hintergrund ist, dass seit Donnerstag auch in Jena die Warnstufe 3 gilt. Neben anderen Kreisen und kreisfreien Städten hatte bereits der Saale-Holzland-Kreis die höchste Warnstufe ausgerufen. In der neuen Allgemeinverfügung der Stadt Jena wird u.a. geregelt, dass die 2G- oder 3G-plus-Regelung in geschlossenen Räumen ausgedehnt wird. Das gilt unter anderem für Kinos, Theater, Ausstellungen und Konzerte. Auch Messen, Märkte, Clubs und Sportveranstaltungen gehören dazu. Die Wahl des Modells trifft der Veranstalter. Als Testnachweis gelten ausschließlich PCR-Tests oder alternative Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren. Ab Montag, 8. November, müssen bei Warnstufe 3 alle Schüler und das Personal im Schulgebäude, auch während des Unterrichts, eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Außerdem sind regelmäßige Tests an den Schulen verpflichtend. Weitere Informationen gibt es unter www.jena.de.






















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