
Aktualisierung des Infektionsschutzgesetzes
Am 19.11.2021 stimmte der Bundesrat der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zu. Damit treten ab dem 24. November neue Regelungen in Kraft. So gilt am Arbeitsplatz eine 3G-Pflicht. Beschäftigte müssen vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Arbeitgeber müssen pro Woche mindestens zwei kostenlose Testmöglichkeiten anbieten. Im öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs wird, zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht, die 3G-Regel eingeführt. In Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe gilt für alle Personen eine 3G-Regel Zutrittsbeschränkung. CU
Foto: © Bundesrat | Dirk Deckbar






















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