
Einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt ab 16. März
Ab 16. März gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Darauf macht die Stadtverwaltung aufmerksam. Die Gesundheitsämter sind mit der Kontrolle auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes beauftragt. Der Fachbereich Gesundheit der Stadt Jena hat dazu eine Informationsseite erstellt, die unter jena.de/corona verlinkt ist. Der Direktlink lautet: gesundheit.jena.de/de/einrichtungsbezogene-impfpflicht. Auf dieser Seite sind der Weg zur Meldung, der betroffene Personenkreis und weitere Links zu finden. Innerhalb der kommenden vier Wochen sind nachweislose Personen nach Stadt-Angaben an das Gesundheitsamt zu melden. Dies erfolgt ausschließlich über ein Meldeportal, über das sich Einrichtungen oder medizinisch bzw. pflegerisch selbständige Personen anmelden müssen. Auch dieses Portal ist auf der Seite verlinkt. Dieser Service kann laut Stadtverwaltung aber erst ab 21. März zur Verfügung gestellt werden. cd





















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