Positiver PCR-Test gilt als Quarantäneanordnung

 

Positiver PCR-Test gilt als Quarantäneanordnung

Aufgrund hoher Fallzahlen haben sich die Städte Jena, Weimar und Erfurt für eine Änderung der Modalitäten bei Quarantäneanordnungen entschieden. Personen, für die ein positives Antigen-Schnelltestergebnis oder Symptome einer Corona-Infektion vorliegen, sind laut Thüringer Corona-Verordnung weiterhin zur Einhaltung einer häuslichen Quarantäne verpflichtet und sollen einen PCR-Test machen. Falls auch dieses Ergebnis positiv ist, gilt für die Dauer von zehn Tagen nach dem Tag der Probenentnahme (also nicht erst ab dem Erhalt des Ergebnisses) auch weiterhin eine Quarantänepflicht. Ein gesonderter Bescheid durch das Gesundheitsamt wird aber nicht mehr ausgestellt. Als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber genügt der positive PCR-Test. Die Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein frühestens am siebten Tag entnommener Test ein negatives Ergebnis aufweist und zuvor in einem Zeitraum von 48 Stunden keine Symptome aufgetreten sind. Für diese sogenannte "Freitestung" genügt ein Schnelltest. Das negative Ergebnis muss dem Gesundheitsamt nicht übermittelt werden. Nachweise über die Genesung von einer Corona-Infektion können mit dem positiven PCR-Test in Apotheken ausgestellt werden.

Datum: 25.03.2022
Rubrik: Vermischtes
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