
Beschränkung der Wasserentnahme
Am 17. Juni tritt die Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus den Fließgewässern im Stadtgebiet Jenas in Kraft. Betroffen sind nach Stadt-Angaben alle oberirdischen Bäche, Standgewässer und Quellen mit Ausnahme der Saale. Verboten ist generell das Entnehmen von Wasser aus den Gewässern, sowohl mit Schöpfgefäßen als auch mit Pumpen. Somit werden auch alle bereits erteilten wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Zeit der Gültigkeit der Allgemeinverfügung widerrufen. Nur das Schöpfen von Wasser zum Tränken von Vieh sowie die Entnahme von Wasser zu Löschzwecken durch die Feuerwehr sind noch zulässig. Das Entnahmeverbot sei erforderlich, da sich in den Bächen aufgrund der seit Jahren kontinuierlich fehlenden Niederschläge und der langanhaltenden außerordentlichen Trockenheit so niedrige Wasserstände eingestellt haben, dass inzwischen eine Gefahr für die Gewässerflora und -fauna besteht. Die Untere Wasserbehörde wird Vorortkontrollen durchführen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 31. Oktober. cd/Archiv






















Bedeckt