
Polizeihinweise zum Umgang mit Feuerwerkskörpern
Die Polizei Stadtroda mahnt eindringlich zum sorgsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Das Abbrennen ist nur am 31. Dezember sowie am 1. Januar gestattet. Zum Erwerb von Feuerwerkskörpern gibt der Zoll im Internet unter www.zoll.de gute Hinweise.
Alle Jahre wieder gebe Mitbürger, welche die Zeit um den Jahreswechsel nutzen, um Briefkästen und andere Behältnisse mit Feuerwerkskörpern zu beschädigen. Die Polizei bittet deswegen alle Bürger, Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden an ihrem Eigentum zu verhindern. cd





















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