
Reform im Betreuungsrecht setzt auf mehr Autonomie
Seit dem 1. Januar gilt das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht. Es zielt auf mehr Autonomie und Selbstbestimmung von Erwachsenen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheit und ihren Alltag nicht ohne Hilfe bewältigen können. Gleichzeitig stellt die Reform eine Qualitätssicherung der beruflichen Betreuung dar. Erstmalig wird es eine bundesweit einheitliche Registrierung der Berufsbetreuer geben, die die Betreuungsbehörde federführend übernimmt, sagt Sozialpsychologin Astrid Lindner, die Leiterin der Betreuungsbehörde der Stadt Jena und von Anfang an dabei. 2022 feierte die Betreuungsbehörde der Stadt Jena ihr 30-jähriges Bestehen. Als Ansprechpartner bei Fragen zu rechtlicher Betreuung und Vorsorge beraten Astrid Lindner und ihr vierköpfiges Sozialarbeiter-Team Menschen mit Beeinträchtigungen in schwierigen Lebens- und Entscheidungslagen. Die Zahl der Betreuungsfälle ist in Jena seit zehn Jahren stabil und liegt aktuell bei ca. 1 700. Aktuell sind 45 Berufsbetreuer und 40 Ehrenamtliche im Einsatz. cd/Foto: Stadt Jena





















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