Angebrochene 4-Fahrtenkarten behalten Gültigkeit

 

Angebrochene 4-Fahrtenkarten behalten Gültigkeit

Auch angebrochene 4-Fahrtenkarten im Gebiet der Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen behalten ihre Gültigkeit. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat dem Antrag der Verkehrsgemeinschaft Mittelthüringen zur Änderung der Tarifbestimmung zum 1. April 2023 zugestimmt. Dabei geht es um die Gültigkeit der zum alten Preis gekauften Fahrkarten. Hier wurde zunächst eine Übergangsfrist von drei Monaten eingeräumt, in der die bereits gekauften Fahrkarten noch abgefahren werden können. Anschließend können die Kunden ihre Karten durch Nachlösen zum gültigen Tarif umtauschen. In der ursprünglich beantragten und genehmigten Version wurde das für die sogenannten 4-Fahrtenkarten allerdings dahingehend eingeschränkt, dass der Umtausch lediglich auf nicht angebrochene 4-Fahrtenkarten ermöglicht wurde. Angebrochene Karten wären dann nach drei Monaten ersatzlos verfallen. Im Interesse der Kunden wurde diese Einschränkung nach Kritik u.a. der Verbraucherzentrale Thüringen aufgehoben. cd

Datum: 28.03.2023
Rubrik: Verkehr
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