
Energienothilfen für Sportvereine und Jugendhilfe
Sportvereine, die selbst Eigentümer von Sportstätten sind, können beim Freistaat Thüringen bis zum 30. September Energiehilfen beantragen. Auch Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe werden unterstützt. Die Gelder stammen aus dem zweckgebundenen Sondervermögen „Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds“. Sie müssen nicht zurückgezahlt werden und können für den Zeitraum vom 1. März bis 30. November 2022 beantragt werden. Dabei werden Kosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holzpellets und Kohle berücksichtigt. Die Höhe der Förderung ist auf 80 Prozent der errechneten Mehrbelastung beziehungsweise auf den tatsächlichen Liquiditätsengpass begrenzt. Unabhängig von einer finanziellen Unterstützung müssen die Träger selbst Energiesparmaßnahmen in die Wege leiten. Wichtig ist, dass der Antragsteller seinen Sitz oder eine Einrichtung in Thüringen hat. Weitere Informationen finden Sie online unter https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung. jk





















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